Kundenplan

Kundenplan Ruse BulgarienEvristika EGmbH bietet monatliche Buchhaltungsdienstleistungen. Zu diesem Zweck wurden kurze Anweisungen für Kunden mit ausländischen Inhabern im Kapital erstellt. Sie sind in ihren Buchhaltungsverträgen enthalten.

Was ist am wichtigsten?

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dokumente für den Vormonat werden im nächsten Monat verarbeitet.

1.2. Die Dokumente für jedes Unternehmen sind unterschiedlich. Fragen Sie im Voraus bei Evristika EGmbH nach, welche Dokumente Sie vorbereiten und senden müssen.

1.3. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihren Partner im VIES – System an dem Tag zu überprüfen, an dem Sie die Rechnung für ihn ausgestellt haben.

1.4. Bewahren Sie immer die Dokumente für bezahlte Gebühren auf der Donaubrücke oder an jedem anderen Ort, an dem die Bulgarische Grenze überquert wird, und übergeben Sie diese dem Buchhalter.

1.5. Ausländische Rechtsvorschriften sind nicht mit bulgarischen vergleichbar. Obwohl unsere beiden Länder möglicherweise Mitglieder der Europäischen Union sind, sind erhebliche rechtliche Unterschiede zulässig.

1.6. Machen Sie einen Termin (mit festgellegten Datum und Uhrzeit) für Ihren Besuch, damit die Arbeit mit einem anderen Kunden nicht beeinträchtigt wird. Wenn Sie uns ohne Termin besuchen, sollen Sie mit Wartezeit rechnen.

1.7. Evristika EGmbH hat das Recht, an Feiertagen ohne vorherige Ankündigung keine Dienste zu leisten. Im Notfällen können Sie jederzeit mit Hilfe rechnen.

2. Zustellung von Unterlagen und Zahlung von Abonnements

2.1. Die Zustellung aller Dokumente des Vormonats erfolgt innerhalb von 7 Tagen im Folgemonat. Jede Verzögerung nach dieser Frist kann zur Kündigung des Vertrags mit Evristika Ltd. und zu Bußgeldern nach den gesetzlichen Vorschriften führen. Die Vorlage von Dokumenten darf bis zum zehnten Tag des Folgemonats verschoben werden, wenn es objektive Gründe dafür gibt.

2.2. Die Zahlung der Vergütung für die Dienstleistungen von Evristika EGmbH sollte innerhalb der Frist für die Abgabe der Dokumente erfolgen, spätestens jedoch bis zum 20. des Monats, in dem die Dokumente vorgelegt werden.

3. Wichtige Fristen der Staatsverwaltung für deren Nichteinhaltung einer Geldbuße vorgesehen ist

3.1. Die Frist für die Abgabe der MWSt.-Steuererklärung und die VIES –Erklärung ist bis zu 14. Tag.

3.2. Sendung an Intrastat – Ankünfte- / Abfahrtserklärungen – bis zum 14. Tag.

3.3. Gewinnsteuervorauszahlung / keine Pflicht für alle / – bis zum 15. Tag.

3.4. Versicherungen und Lohnsteuer – bis zum 25. Tag.

Wenn der Endtag der Frist an keinem Arbeitstag ist, zählt dieser Tag nicht und die Frist läuft am ersten Arbeitstag ab.

Sehr geehrte Kunden, die Anforderungen von Evristika EGmbH wurden aufgrund jahrelanger Erfahrung sorgfältig ausgewählt. Bitte erfüllen Sie diese, damit unsere Zusammenarbeit reibungslos und erfolgreich läuft.

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